BGV 24

Die Seite rund um ver.di
bei den Berliner Verkehrsbetrieben

Über uns image
Dem ver.di-Betriebsgruppenvorstand (BgV)  gehören 39 Vertrauensleute aus den unterschiedlichen VLVen, des Gesamtpersonalrats, der Gesamtjugendvertretung, der Gesamtfrauenvertretung sowie der Gesamtschwerbehindertenvertretung der Berliner Verkehrsbetriebe an. Zusätzlich noch zwei Betreuungssekretäre des Fachbereiches B der ver.di mit beratender Stimme.
Zu den Aufgaben des ver.di-Betriebsgruppenvorstandes gehören die Festlegung der Schwerpunkte der betrieblichen Gewerkschaftsarbeit, unter Beteiligung der Vertrauensleute sowie die Planung und Koordinierung von Aktionen zur Steigerung des Organisationsgrades der ver.di im Betrieb.
Er trägt Sorge dafür, dass Mobilisierungen und Aktionen der ver.di von allen Mitgliedern im Betrieb gemeinsam begleitet und umgesetzt werden.
Er unterstütz die Vertrauensleute bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und legt personelle Zuständigkeiten fest.
Er trifft organisatorische Regelungen, sorgt für die umfassende Information der Vertrauensleute und die Organisation der betriebsnahen Bildungsarbeit.
Er beteiligt sich an der Aufstellung der unternehmensangehörigen Kandidatinnen und Kandidaten zu den Aufsichtsratswahlen.

Mirko Köpke

BgV-Präsidium Sprecher

Sara Baranowski

BgV-Präsidium Verwaltung

Kemal Aykac

BgV-Präsidium Technik

Detlev Sass

BgV- Präsidium Verkehr

Tarifrunde TV-N Berlin

Unser TV-N Berlin in aktueller Version (September 2025)

Hier könnt ihr euch den aktuellen TV-N Berlin herunterladen

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TVAöD-BBiG

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Allgemeiner Teil und Besonderer Teil BBiG

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17.09.2025

09:00 AM - 04:30 PM
Sitzung des Betriebsgruppenvorstands
Ort: Lichtenberg Kantinengebäude Saal 2 und 3

18.09.2025

09:00 AM - 03:30 PM
Vertrauensleutevollversammlung der BVG und BT
Ort: Tagungszentrum FMP1, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin

23.09.2025

01:00 PM - 03:00 PM
Fachausschuss Technik
Ort: Trias Raum 0911

26.09.2025

11:00 AM - 04:00 PM
Grillfest BO Süd
Ort: Omnibus-Betriebshof Cicerostraße

Fleisch von Hähnchen , Schwein bis Rind, sollte für jeden etwas dabei sein! Gemüse und alkoholfreie Getränke, für diese Dinge sorgen wir natürlich!

Euer Team Vertrauensleute!

15.10.2025

09:00 AM - 01:00 PM
ver.di-Betriebsgruppenvorstand der BVG
Ort: Tagungszentrum FMP1, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin
Wir freuen uns  sehr, dass die 41. ÖPNV-Konferenz diesmal in der Hauptstadt stattfindet.
Berlin steht wie keine andere Stadt in Deutschland für historische Umbrüche, technologischen Fortschrittund bürokratischen Stillstand. Hier wurden die ersten U-Bahnen unter die Erde gelegt, das größte Nahverkehrsnetz Europas aufgebaut und so mancher Verkehrsträger abgeschafft und später wieder teuer aufgebaut.
Neben vielen anderen spannenden Themen begrüßen wir den Staatssekretär aus dem Bundesministerium für Verkehr Stefan Schnorr auf unserer Konferenz. Außerdem wollen wir einen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung, den Einsatz von KI im öffentlichen Dienst und die neuesten Erkenntnisse zum Themenkomplex „Klima und Mobilität“ werfen.

ver.di Schnupperseminare

Du hast Interesse, dich in die gewerkschaftliche Arbeit einzubringen? In diesem Seminar wird dir vermittelt, was dabei auf dich zukommen kann.

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Gewerkschaft im Betrieb (GiB) 1 und 2

Du bist schon aktiv? Hier wird dir Grundwissen vermittelt, was die gewerkschaftlichen Strukturen im Betrieb angeht, über die Tarifarbeit sowie der Umgang mit unseren Mitgliedern und auch mit Interessierten.

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TV-N Seminare

Es werden in loser Folge Inhalte des TV-N und Änderungen durch abgeschlossene Tarifrunden, die den TV-N Berlin betreffen, geschult.

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Wahlvorstandsschulungen

Es stehen Wahlen an! Dein Personalrat hat dich zum Wahlvorstand benannt?

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Schulungen zum PersVG Berlin

Gerade für Neueinsteiger beim Personalrat ein "MUSS"

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Einen Rechtsanspruch haben alle Beschäftigten der BVG und BT, unabhängig vom Lebensalter.
Der Anspruch wird erstmals erworben, wenn das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.
Die Bildungszeit beträgt bei Vollzeitbeschäftigung 10 Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren.
Mit Zustimmung Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihres Arbeitgebers können Sie den Anspruch für künftige Zeiträume zusammenfassen.
Nicht in Anspruch genommene Bildungszeit aus vergangenen Jahren verfällt.
Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend – er richtet sich also immer nach der individuellen Arbeitszeit.
Die Berechnung des jeweiligen Freistellungsanspruchs erfolgt ausschließlich durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber

Bildungszeit wird bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber beantragt. Fragen zur Beantragung müssen mit der jeweiligen Personalstelle geklärt werden.
Inanspruchnahme und Zeitpunkt der Bildungszeit sind bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber so früh wie möglich mindestens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme zu beantragen. Dabei ist die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und der Anerkennungsbescheid der zuständigen Senatsverwaltung bzw. bei als anerkannt geltenden Veranstaltungen im Sinne des § 10 (5) bzw. § 10 (6) BiZeitG die Bestätigung der Bildungseinrichtung vorzulegen.
Den Anerkennungsbescheid erhalten Beschäftigte von der Bildungseinrichtung. Dieser wird kostenfrei Verfügung gestellt.

Ja, der Anspruch auf Bildungszeit kann von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber verwehrt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Freistellungsansprüche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Bildungszeit kann für eine anerkannte Bildungsveranstaltung der beruflichen Weiterbildung, der politischen Bildung oder der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten gewährt werden.
Bildungsveranstaltungen dienen der beruflichen Weiterbildung, wenn sie Kenntnisse für den ausgeübten Beruf vermitteln oder zumindest Kenntnisse vermitteln, die im erlernten Beruf oder in der ausgeübten Tätigkeit verwendet werden können.
Ein Mindestnutzen muss für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber vorhanden sein.
Politische Bildung verfolgt das Ziel, das Verständnis für gesellschaftliche, soziale oder politische Zusammenhänge zu verbessern. Damit soll die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft oder Betrieb gefördert werden.
Als ehrenamtliche Tätigkeiten im Sinne des Bildungszeitgesetzes gelten nur solche, die in Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens oder in sonstigem besonderen Gemeinwohlinteresse ausgeübt werden. Die Freistellung kann nur für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgen.

Ja. Es ist nicht ausschlaggebend, wo die Bildungsmaßnahme stattfindet oder wo die veranstaltende Bildungseinrichtung ihren Sitz hat. Maßgebend ist, dass die Bildungsveranstaltung im Sinne des BiZeitG anerkannt ist.
Klicke auf den Link, fülle das Formular aus und reiche es bei deinem Sachgebietsleiter, spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung/des Seminars ein!

Michael Böhme

Teamer, Sprecher des MAK

Michael ist einer der MAK Teamer, der deine Bildungswünsche aufnimmt, in deren Planung geht und wenn möglich erfüllt. So ganz nebenbei hält er den Laden am Laufen und teamt und teamt und teamt seit vielen Jahren.

Matthias Templin

Teamer, stellv. Sprecher des MAK

Matthias ist neben Michael Böhme das Urgestein im MAK, gefühlt gehört er zu den Gründervätern unter den Teamern und unterstützt Michael Böhme als sein Stellvertreter im MAK.

Sara Klotzsche

Teamerin

Sara ist eine unserer TeamerInnen und hat sich der Fort- und Weiterbildung der Jugend- und Auszubildendenvertretung verschrieben.

Harry Scholz

Teamer

Harry hat auch schon einige Jährchen Teamererfahrung gesammelt. Gerade die GiB Seminare haben es ihm angetan. Aber auch die anderen Seminare meistert er mit Leichtigkeit.

Horst Sommerfeld

Teamer

Horst hat schon einige Erfahrung im Bereich der Wissensvermittlung. Er scheut sich vor keiner Herausforderung und geht auch auf eure Wünsche ein.

Mirko Köpke

Sprecher des BGV

Im Betriebsgruppenvorstand werden die Wünsche der Mitglieder in puncto Fortbildung geäußert und Mirko, als Sprecher, ist quasi der Auftraggeber an den MAK.

Mathias Kurreck

Teamer

Mathias ist neu im MAK und ist zunächst als Hospitant mit den "Großen" unterwegs.

Jeremy Arndt

Teamer, Landesbezirksfachbereichsleiter

Gordon Günther

Fachbereichssekretär

Rainer Sommer

Teamer

Wenn es um Wahlvorstandsschulungen geht, Rainer ist der Richtige.

Janine Köhler

Teamerin

Janine teamt zurzeit nicht, da sie sich selbst gerade im Fernstudium befindet. Das steht aber kurz vor dem Abschluss, also freut euch auf das, was demnächst kommt.

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Axel Glischinski

Teamer

Axel ist der Jüngste im Bunde, allerdings reich an Erfahrung. Er kommt aus dem Verbund der MTI und dachte sich, im "Ruhestand" sein Wissen nicht vorm Fernseher einrosten zu lassen. Zurzeit teamt er bei den Wahlvorstandsschulungen mit.

WAS IST EIGENTLICH EIN...???

Tarifvertrag

Für alle die interessierten Menschen, die einfach mal schauen wollten. ver.di TV zum Thema Tarifvertrag

BERATUNG und Unterstüzung im Bezirk Berlin

Auf dieser Seite alle auf unserer ver.di-Website angebotenen Dienstleistungen aufgelistet.

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Das ist ganz einfach. Du füllst unsere Beitrittserklärung für BVG'eroder BT'er aus und sendest diese an
service.bb@verdi.de 
                              
Arbeitslos / Umschulung,
Wehrdienst / Zivildienst,
Elternzeit / Urlaub ohne Bezahlung,
Rente / EU/BU-Rente / ATZ (aktiv/passiv),
Bezug von Krankengeld,
oder du hast dich entschieden, die Vorteilsregelung der BVG in Sachen GUV/Fakulta zu nutzen.
Dafür einfach unsere Änderungsmitteilung nutzen

Kein Problem! Registriere dich unter https://www.verdi.de/service/meineverdi
und schon hast du die Möglichkeit zur Einsicht deiner Mitgliedsdaten, zur Erstellung der Beitragsquittungen der letzten Jahre und noch vielem mehr.
Jede*r Arbeitnehmer*in der Berliner Verkehrsbetriebe AöR, der/die Mitglied der Gewerkschaft ver.di und der Gewerkschaftlichen Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften GUV/Fakulta ist, hat auf der Basis des derzeitigen Leistungsangebotes (Stand 2009) Anspruch auf Zahlung eines jährlichen Geldbetrages in Höhe des jeweiligen GUV/Fakulta-Jahresbeitrages (zurzeit 21,00 EUR) bzw. des anteiligen monatlichen Beitrages (§ 1 Ziff. 1.2 der Unterstützungsord-nung) durch die BVG AöR nach Maßgabe der Unterstützungsordnung der GUV/Fakulta.
Die GUV/Fakulta ist die gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften, wozu auch ver.di gehört. Eine Übersicht der Leistungen findet ihr hier! Wie es funktioniert seht ihr im Servicewegweiser der GUV/Fakulta.
Wer darf Streiken?
Aufgerufen sind alle Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-N Berlin. Streiken dürfen all diese Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht.
Wer erhält Streikunterstützung (Streikgeld)?
Alle Mitglieder der Gewerkschaft ver.di haben Anspruch auf Streikunterstützung. Diese muss bei den Streikposten vor Ort beantragt werden. Der schnellste Weg zur Beantragung von Streikunterstützung ist das Mitgliederportal meine.verdi.de. Hier kann die Unterstützung nach Anmeldung mit der eigenen Mitgliedsnummer problemlos beantragt werden. Die digitale Streikgelderfassung garantiert die schnellste Auszahlung der Streikunterstützung. Die Anmeldung zum Portal findet ihr noch einmal unten als QR-Code. Die Erfassung der Streikunterstützung findet ausschließlich am Streiktag statt.
Wo und wann findet die Streikgelderfassung statt?
Auf welchen BVG-Standorten und zu welchen Uhrzeiten die Streikgelderfassung stattfinden wird, klären derzeit unsere Streikleitungen vor Ort. Es wird aber eine separate Tarifinfo mit allen entsprechenden Informationen geben. Grundsätzlich gilt, dass die Streikgelderfassung an allen genannten Standorten zu allen genannten Zeiten möglich sein wird. Es besteht also auch die Möglichkeit, wohnortnah, unabhängig vom Bereich zu dem man gehört, Streikunterstützung zu beantragen. Sollte es zu zentralen Streikaktionen kommen, wird die Streikgelderfassung dort stattfinden. Darüber werdet ihr aber rechtzeitig informiert.
Was passiert nach Streikende?
Je nach Schichtlage und Uhrzeit, ist der Dienst nach Streikende unverzüglich wieder aufzunehmen. Sollte es darüber hinaus anders lautende Verabredungen in der BVG und BT geben, werden diese euch von euren Vorgesetzten mitgeteilt.
Kann ich während des Streiks mobil arbeiten?
Diese Entscheidung trifft allein der Arbeitgeber auf Grundlage der gültigen Dienstvereinbarungen. Ob eine solch erbrachte Arbeitsleistung jedoch vom Arbeitgeber tatsächlich anerkannt und entlohnt wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebers und ist nicht garantiert. Eine nachträglich Beantragung von Streikunterstützung ist in diesem Fall nicht möglich. Mobiles Arbeiten ist Streikbruch.
Was passiert bei Krankheit am Streiktag?
Beschäftigte, die am Streiktag krank sind, haben bei Lohnabzug durch den Arbeitgeber Anspruch auf Krankengeld. Der Lohnabzug muss in diesem Fall bei der Krankenkasse gemeldet und das Krankengeld beantragt werden. Sollte es trotz Erkrankung möglich sein, bei einem Streikposten Streikgeld zu beantragen, ist dies natürlich möglich.
Wie komme ich am schnellsten an Informationen zum Streik und zur Tarifrunde?
Nutzt dafür bitte unseren WhatsApp-Kanal.
QR-Code zum Kanal TV N Berlin
  • Am Bahnhof Westend 3, 14059 Berlin, Deutschland

Teamerin / Teamer im MAK der BVG

Berlin und ver.di Bildungsstätten - MAK 2025
Du hast Lust, dein Wissen um ver.di und deren Arbeitnehmervertretungen zu teilen! Du willst anderen ver.di-Mitgliedern Grundlagen der gewerkschaftlichen Arbeit vermitteln? Dann bewirb dich!
Du bist ver.di-Mitglied.
Du bist gewillt, dich ständig und umfassend weiterzubilden.
Demokratische Gepflogenheiten sind das was du lebst.
Du hast Grundkenntnisse zum Berliner Personalvertretungsgesetz, in den Richtlinien von ver.di und im TV-N. Auch die Satzung von ver.di ist kein Geheimnis für dich!
Dann bist du für uns richtig!

Die Anerkennung der Menschen, denen du Wissen vermitteln konntest, ist dir gewiss, meistens.
Erweiterung deines umfangreichen Wissensschatzes.
Viele tolle Gespräche mit vielen tollen Menschen.
Jetzt bewerben

Vertrauensfrau/ -mann

Bei euch vor Ort - Orga-Wahlen 2026
Nur ver.di hat ein flächendeckendes Netz von Vertrauensleuten in unserer BVG und bietet den Gewerkschaftsmitgliedern direkten Einfluss auf die Meinungsbildung innerhalb der Gewerkschaft und des Betriebes. In dieser Position sichert ihr die Information und Beratung unserer organisierten Kolleginnen und Kollegen zu gewerkschaftlichen Themen.




Eure Aufgaben: 
  • ver.di in eurem Bereich repräsentieren
  • Weiterleitung gewerkschaftlicher Informationen an die Kolleginnen und Kollegen
  • Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sein
  • Teilnahme an Vertrauensleutesitzungen und -konferenzen
  • Unterstützung und aktive Teilhabe an Aktionen und Tarifauseinandersetzungen
  • gewerkschaftliche Themen setzen und diskutieren
  • betriebliche Themen in die Gewerkschaftsarbeit einbringen
  • Einfluss auf die Zukunft der BVG nehmen
  • die Wichtigkeit gewerkschaftlicher Organisation herausstellen


Unsere Anforderungen: 
  • ihr seid bei ver.di organisiert
  • ihr seid engagiert und habt Lust Dinge zu bewegen und zu verändern
  • ihr seid bereit auch in der Freizeit an Sitzungen und Terminen teilzunehmen
  • ihr habt einen guten Draht zu den Kolleginnen und Kollegen auf eurem Hof
  • Arbeitsbedingungen sind euch nicht egal
  • ihr scheut euch nicht vor Konflikten
  • ihr helft den Kolleginnen und Kollegen wann immer ihr könnt
  • gewerkschaftliche Organisation und gewerkschaftliches Handeln sind für euch eine Selbstverständlichkeit
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