Wer darf Streiken?Aufgerufen sind alle Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-N Berlin. Streiken dürfen all diese Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht.
Wer erhält Streikunterstützung (Streikgeld)?Alle Mitglieder der Gewerkschaft ver.di haben Anspruch auf Streikunterstützung. Diese muss bei den Streikposten vor Ort beantragt werden. Der schnellste Weg zur Beantragung von Streikunterstützung ist das Mitgliederportal meine.verdi.de. Hier kann die Unterstützung nach Anmeldung mit der eigenen Mitgliedsnummer problemlos beantragt werden. Die digitale Streikgelderfassung garantiert die schnellste Auszahlung der Streikunterstützung. Die Anmeldung zum Portal findet ihr noch einmal unten als QR-Code. Die Erfassung der Streikunterstützung findet ausschließlich am Streiktag statt.
Wo und wann findet die Streikgelderfassung statt?Auf welchen BVG-Standorten und zu welchen Uhrzeiten die Streikgelderfassung stattfinden wird, klären derzeit unsere Streikleitungen vor Ort. Es wird aber eine separate Tarifinfo mit allen entsprechenden Informationen geben. Grundsätzlich gilt, dass die Streikgelderfassung an allen genannten Standorten zu allen genannten Zeiten möglich sein wird. Es besteht also auch die Möglichkeit, wohnortnah, unabhängig vom Bereich zu dem man gehört, Streikunterstützung zu beantragen. Sollte es zu zentralen Streikaktionen kommen, wird die Streikgelderfassung dort stattfinden. Darüber werdet ihr aber rechtzeitig informiert.
Was passiert nach Streikende?Je nach Schichtlage und Uhrzeit, ist der Dienst nach Streikende unverzüglich wieder aufzunehmen. Sollte es darüber hinaus anders lautende Verabredungen in der BVG und BT geben, werden diese euch von euren Vorgesetzten mitgeteilt.
Kann ich während des Streiks mobil arbeiten?Diese Entscheidung trifft allein der Arbeitgeber auf Grundlage der gültigen Dienstvereinbarungen. Ob eine solch erbrachte Arbeitsleistung jedoch vom Arbeitgeber tatsächlich anerkannt und entlohnt wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebers und ist nicht garantiert. Eine nachträglich Beantragung von Streikunterstützung ist in diesem Fall nicht möglich. Mobiles Arbeiten ist Streikbruch.
Was passiert bei Krankheit am Streiktag?Beschäftigte, die am Streiktag krank sind, haben bei Lohnabzug durch den Arbeitgeber Anspruch auf Krankengeld. Der Lohnabzug muss in diesem Fall bei der Krankenkasse gemeldet und das Krankengeld beantragt werden. Sollte es trotz Erkrankung möglich sein, bei einem Streikposten Streikgeld zu beantragen, ist dies natürlich möglich.
Wie komme ich am schnellsten an Informationen zum Streik und zur Tarifrunde?Nutzt dafür bitte unseren WhatsApp-Kanal.
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